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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs
1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Gegenstand des Vertrages

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche, auch zukünftige Verträge zwischen der ImmBlend GmbH (nachfolgend auch „IB“ oder „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend auch „Auftraggeber“), insbesondere Unternehmern, und regeln die Erbringung von Beratungs-, Schulungs- oder sonstigen Dienstleistungen und Produkten für alle von dem Auftraggeber erteilten Aufträge.
Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn die ImmBlend GmbH vorher ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt hat.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen, gelten vorrangig vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt einer solchen Vereinbarung ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, der Vertrag bzw. die Auftragsbestätigung an den Kunden maßgebend.

2. Vertragsabschluss

Angaben zu vertraglichen Leistungen in Angeboten der IB sind stets unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Auftragnehmer einen Auftrag des Kunden schriftlich bestätigt hat.
Mündliche und telefonische Aufträge bedürfen ebenso wie Ergänzungen und Änderungen bestehender Verträge und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.

3. Leistungsumfang, Mitwirkungspflicht des Kunden

3.1 Der erste Schritt einer Zusammenarbeit ist die Erstellung einer Trainingsbedarfsanalyse, einer Beratung oder der Ermittlung von technischen Voraussetzungen.
3.2 Eine aufgrund der Trainingsbedarfsanalyse erstellte Trainingskonzeption bildet die Grundlage des Leistungsprogramms des Auftragnehmers.
3.3 Der Auftraggeber erbringt als wesentliche Vertragspflicht die vereinbarte Dienstleistung, und stellt die erforderlichen Geräte, Produkte oder sonstige Materialien oder Gegenstände in dem erforderlichen Umfang bzw. der benötigten Qualität und zu den vereinbarten Terminen bereit. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber vor Gebrauch der Geräte, Produkte und sonstigen Gegenständen umfassend einweisen, auf mögliche, gerätespezifische Gefahren hinweisen, sowie den Auftragnehmer für den Umgang damit in dem für die Nutzung erforderlichen Umfang schulen.
3.4 Um einen nachhaltigen Erfolg sicherzustellen, ist die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich:
Hierzu hat der Kunde dem Auftragnehmer alle zur Vorbereitung, Bearbeitung und Durchführung des Auftrages erforderlichen und geeigneten Unterlagen und Informationen und soweit erforderlich eine geeignete technische und räumliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.
3.5 Soweit ein Vertragspartner in Folge höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gehindert ist, wird er von diesen Pflichten befreit. Der andere Vertragspartner wird, soweit und solange von seinen Gegenleistungspflichten befreit, wie der Vertragspartner aufgrund der höheren Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse an der Erfüllung seiner Pflichten gehindert ist. Der betroffene Vertragspartner hat den anderen unverzüglich zu benachrichtigen und über die Gründe der höheren Gewalt und die voraussichtliche Dauer zu informieren. Der betroffene Vertragspartner hat sich zu bemühen, mit allen technisch möglichen und wirtschaftlich zumutbaren Mitteln dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen zur Erfüllung des zugrundeliegenden Vertrages wiederhergestellt werden
Dies gilt nicht für solche Ereignisse und Handlungen, die durch einen der Vertragspartner oder durch für ihn handelnde Dritte oder Erfüllungsgehilfen, grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.

4. Vergütung

4.1 Angaben über die Kosten vertraglicher Leistungen des Auftragnehmers, z.B. in Form von Honorar- und Kostensätzen verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen jeweils sofort nach ihrer Erbringung abzurechnen. Sämtliche Rechnungen des Auftragnehmers sind stets mit Erhalt der Rechnung fällig und bis15 Tage nach Erhalt ohne Abzüge zahlbar. Gleicht der Auftraggeber den fälligen Betrag nicht innerhalb der vorgenannten Zahlungsfrist kann der Auftragnehmer Verzugskosten, insbesondere Mahngebühren, verlangen.

5. Arbeitsunterlagen, Urheberrecht, Nutzungsrechte

5.1 Der Auftragnehmer stellt dem Kunden sämtliche, für die zur Teilnahme an den angebotenen Schulungsleistungen, erforderlichen Arbeitsunterlagen zur Verfügung.
5.2 Das Urheberrecht sowie eventuelle sonstige gewerbliche Schutzrechte an den Arbeitsunterlagen und den darin niedergelegten Inhalten verbleiben ausschließlich bei dem Auftragnehmer und gehen nicht auf den Kunden über.
5.3 Die Arbeitsunterlagen gehen mit Übergabe der Unterlagen in das Eigentum des Kunden über. Die Unterlagen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Kunden sowie des jeweiligen Schulungsteilnehmers bestimmt. Der Kunde erwirbt  an dem vom Auftragnehmer für ihn entwickelten und gestalteten Leistungsprogramm ein Nutzungsrecht, das ausschließlich zum  persönlichen Gebrauch des jeweiligen Teilnehmers berechtigt. Eine Übertragung des Nutzungsrechts auf fremde Dritte, die nicht an der gegenständlichen Schulungsleistung teilnehmen, ist weder dem Kunden noch dem Teilnehmer gestattet.
5.4 Jegliche, auch nur auszugsweise Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung der dem Kunden bzw. dem Teilnehmer überlassenen Arbeitsunterlagen ist untersagt, es sei denn, dass der Auftragnehmer zu dem geplanten Vorgehen vorher seine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung erteilt hat.
Auch die Weiterverwendung der Arbeitsunterlagen für Fortbildungsmaßnahmen oder interne Seminare des Kunden ohne die weitere Beteiligung des Auftragnehmers bedarf einer ausdrücklichen, vorherigen, schriftlichen Vereinbarung der beiden Vertragspartner.

6. Geheimhaltung, Sicherung und Unabhängigkeit, Datenschutz

6.1 Über die bei der Tätigkeit für den Kunden erlangten Erkenntnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wird der Auftragnehmer bei Vertragsanbahnung, während der vertraglichen Tätigkeit als auch über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus gegenüber jedermann Stillschweigen bewahren, soweit nicht eine behördliche oder gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht.
6.2 Der Kunde verpflichtet sich alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers gefährden könnte. Dies gilt besonders auch für Anstellungsangebote und für Angebote, Aufträge für den Kunden direkt zu übernehmen.
6.3 Die Daten einer Auftragserteilung werden unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen von dem Auftragnehmer elektronisch gespeichert.
6.4 Der Auftragnehmer ist, unter Ausnahme von Ziff. 6.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, berechtigt, den Namen des Kunden und das Trainings-/Beratungsthema in seiner Referenzliste zu führen und zu veröffentlichen.
6.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die bei Erbringung ihrer Leistungen gegenüber dem Kunden gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen in allgemeiner Form und ohne Nennung des Kunden und unter Ausschluss möglicher Rückschlüsse auf den Kunden, für seine weitere Geschäftstätigkeit zu verwenden.

7. Kündigung, Annahmeverzug

7.1 Kündigung
a) Kündigung des Auftraggebers ohne wichtigen Grund
aa) Kündigt der Auftraggeber eine der vereinbarten Leistungen ohne Angabe eines wichtigen Grundes  behält der Auftragnehmer seinen  Anspruch auf Zahlung des vollen, vereinbarten Honorars für die Ausübung der Dienstleistungen.
bb) Kündigt der Auftraggeber vor Beginn eines vereinbarten Leistungsprogramms, berechnet der Auftragnehmer die für die konzeptionellen Vorarbeiten bereits angefallenen Kosten in voller Höhe. Das Honorar für die vereinbarte Dienstleistung sowie weitere Kosten, mit Ausnahme der Spesen und Auslagen, berechnet der Auftragnehmer anhand der vereinbarten Sätze unter Anrechnung der ersparten Anwendungen und Vorteile aus anderweitig möglicher Verwertung der Arbeitskraft des Auftragnehmers  und Erfüllungsgehilfen mit folgenden Pauschalierungen zzgl. etwaiger entstandener Drittkosten (z.B. Hardware und Softwarelizenzen)
Prozentsatz der Vergütung, den der Auftragnehmer erhält, in Abhängigkeit vom Zeitraum zwischen Eingang der Kündigung und Beginn des Leistungsprogramms:
28 Tage: 100%
56 Tage: 50%
84 Tage: 25%
b) Kündigung des Auftraggebers aus wichtigem Grund
Kündigt der Auftraggeber unter Angabe eines wichtigen Grundes, hat der Auftragnehmer lediglich einen Anspruch auf Vergütung seiner Tätigkeit und bereits für den Auftraggeber erbrachten Leistungen bis zum Zugang der Kündigungserklärung. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Kündigung aus einem Umstand resultiert, der von dem Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen allein zu vertreten ist
Für eventuelle Schadenersatzansprüche des Kunden gilt Ziff. 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
c) Kündigung des Auftragnehmers
Kündigt der Auftragnehmer aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, behält der Auftragnehmer seinen Anspruch auf Zahlung des vollen, vereinbarten Honorars für die Ausübung der Dienstleistung. Eventuell weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers bleiben hiervon unberührt.
d) Die Kündigung hat gegenüber dem Vertragspartner schriftlich oder in Textform, z.B. per E-Mail, zu erfolgen. Für den Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Kündigung ist der Eingang der Kündigungserklärung bei dem anderen Vertragspartner (Kunde/ IB) maßgeblich.
7.2 Annahmeverzug, Verletzung der Mitwirkungspflichten
Im Falle des Annahmeverzugs des Kunden oder der Nichterfüllung oder des Verzugs bei der erforderlichen Mitwirkung des Kunden ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Für die Kündigung des Auftragnehmers gilt Ziff. 7.1 lit c) entsprechend..
Unabhängig davon hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Ersatz der ihm dadurch etwa entstehenden Mehraufwendungen. Dies gilt auch dann, wenn die IB keine Kündigung ausspricht.

8. Rücktrittsvorbehalt, Zeitliche Anpassung

8.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Seminar spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die technischen Voraussetzungen am Durchführungsort, insbesondere die erforderliche technische und räumliche Infrastruktur, nicht vorhanden sind, oder sich sonstige für die Seminardurchführung wesentliche Bedingungen ändern.
Bereits bezahlte Seminargebühren werden in diesen Fällen unverzüglich zurückerstattet.
Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, entstehen für den Kunden nicht.
8.2 Kann der Auftragnehmer eine Leistung nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt erbringen, wird der Auftragnehmer mit dem Kunden einvernehmlich eine neue Terminvereinbarung treffen. Darüber hinausgehende Ansprüche entstehen für den Kunden nicht.

9. Haftung

9.1 Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden eigener Erfüllungsgehilfen und gesetzlicher Vertreter, wobei Verschulden Vorsatz und jede Art von Fahrlässigkeit umfasst.
Ferner haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt für Schäden aus Pflichtverletzungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers selbst, seiner Erfüllungsgehilfen und seiner gesetzlichen Vertreter beruhen.
9.2 In den Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden, die auf der Verletzung von Vertragspflichten beruhen, deren Erfüllung der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit dem zugrundeliegenden Vertrag zugesichert hat und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten).
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf den vertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, soweit er seinen Pflichten gem. Ziff.3.3 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen nachgekommen ist und insbesondere seinen Einweisungs- und Schulungspflichten hinsichtlich der überlassenen Geräte. 9.3 Unbeschadet vorstehender Absätze 9.1 und 9.2 haftet der Auftragnehmer für Schäden, die auf der einfachen fahrlässigen Verletzung sonstiger Vertragspflichten beruhen, insoweit die Schäden durch seine Haftpflichtversicherung gedeckt sind.

10. Übertragbarkeit der Rechte, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Kunde kann seine Rechte aus einem mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag nicht auf Dritte übertragen, es sei denn, dass der Auftragnehmer der Abtretung vorher schriftlich zugestimmt hat. Die Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts des Kunden gegen Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich.

11. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

11.1 Gerichtsstand ist am Sitz des Auftragnehmers, soweit nicht zwingende Vorschriften etwas anders bestimmen.
11.2 Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar, soweit nicht für Teilbereiche zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.
11.3 Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen den Vertragspartnern zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in dem zugrundeliegenden Vertrag mindestens in Textform niedergelegt.
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